MODELLWERKSTATT GERHARD STOCKER

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Allgemeines

Allen unseren Angeboten, Verkäufen und Lieferungen liegen die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde, und zwar auch dann, wenn der Käufer eigene, anders lautende Einkaufsbedingungen als verbindlich vorschreiben sollte. Abweichungen von unseren Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind.

2. Lieferfrist

Die angegebenen Lieferfristen gelten immer als Lieferzeit ab Werk. Die Lieferfrist gilt erst ab Eingang aller zur Erledigung des Auftrages erforderlichen kaufmännischen und technischen endgültigen Angaben und ist ferner von der Einhaltung der vor Lieferung zu erfüllenden Zahlungsbedingungen abhängig. Höhere Gewalt oder andere unvorhergesehene Hindernisse in unserem Werk oder unserer Hauptlieferanten entbinden uns, wenn dadurch die Fertigstellung des Liefergegenstandes beeinflußt wird, von der Einhaltung der vereinbarten Lieferzeit. Wir haften bei verspäteter Lieferung für keinerlei Schäden, die der Auftraggeber möglicherweise geltend machen könnte, es sei denn, diese Schäden seien durch unser vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verschuldet worden.

3. Lieferung und Versand

Der Auftrag gilt als durchgeführt, wenn der Liefergegenstand bei uns im Werk Versandbereit ist und die Versandbereitschaft dem Auftraggeber bekanntgegeben ist. Verladung und Versand der Liefergegenstände gehen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist. Versicherungen aller Art erfolgen nur über Anordnung und auf Kosten des Bestellers in dem von Ihm gewünschten Ausmaß.

4. Preise

Die Preise gelten ab Werk, ausschließlich Verpackung und Fracht.Falls während der Ausführung eines Auftrages Ereignisse eintreten, welche die Erfüllung des Auftrages zu den vereinbarten Bedingungen unmöglich machen oder eine uns nicht zumutbare Erhöhung der Gestehungskosten nach sich ziehen, steht es uns frei, von der Lieferung zurückzutreten, falls der Besteller den neuen Preisen oder der Änderung der Bedingungen nicht zustimmt. Bei Rücktritt ist der Besteller verpflichtet, die über seinen Auftrag fertiggestellten oder noch in Fertigung befindlichen Waren zu den bisher geltenden Preisen abzunehmen.

5. Zahlungsbedingungen

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und Zahlungsfristen bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Aufträge. Bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages behalten wir uns das Eigentumsrecht an sämtlichen Liefergegenständen vor. Bei Zahlungsverzug verrechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 1,5% pro angefangenem Monat, weiters sind alle Mahn- und Auskunftskosten sowie Anwalts- und Inkassokosten vom Besteller zu ersetzen. Der Besteller ist nicht berechtigt, wegen Gewährleistungsansprüchen Zahlungen zurückzuhalten, Gegenforderungen, aus welchem Titel auch immer, dürfen mit unseren Forderungen nicht aufgerechnet oder zediert werden.

6. Gewährleistung

Wir sind verplichtet, den Auftrag gemäß den zur Verfügung gestellten Plänen durchzuführen, wobei die Genauigkeit der Abmessungen soweit gewährleistet wird, als dies innerhalb der verwendeten Werkstoffe und der Art des Werkstückes technisch möglich ist. Wir behalten uns maßstabsbedingte Vereinfachungen in der Darstellung von gestalterischen Details vor. Für die Verwendungseignung der Liefergegenstände leisten wir nur bezüglich der fachlich richtigen Verarbeitung der Werkstoffe Gewähr. Falls ein Werkstück wegen nicht fachgerechter Verarbeitung des Werkstoffes durch uns schadhaft wird und innerhalb gesetzlicher Gewährleistungsfrist eine Beanstandung erfolgt, leisten wir nach unserer Wahl Ersatz durch Gutschrift oder durch Austausch bzw. Ausbesserung der in unser Werk zurückgesandten Teile. Darüber hinausgehende Ersatzansprüche aller Art des Bestellers werden nicht anerkannt. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen bei unerheblichen Mängeln, wenn der fällige Kaufpreis noch nicht bezahlt ist, bei unsachgemäßer oder vorschriftswidriger Beanspruchung oder Verwendung der Lieferware bzw. wenn die Beanstandung nicht unverzüglich angebracht wurde. 

7. Produkthaftung 
Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Bei Lieferungen an gewerbliche Nutzer ist die Ersatzpflicht für aus dem Produkthaftungsgesetz BGBI.99/1988 resultierenden Sachschäden sowie Produkthaftungsansprüche, die aus den Bestimmungen abgeleitetwerdenkönnen, ausgeschlossen. Der Liefergegenstand bietet nur jene Sicherheit, die aufgrund von ÖNORMEN, Zulassungsvorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften des Lieferwerkes über die Behandlung des Liefergegenstandes, Wartungsverträgen und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann.

7. Schutzrechte

Der Auftraggeber haftet dafür, daß durch die Durchführung des Auftrages nicht Schutzrechte Dritter verletzt werden. Die von uns hergestellten Modelle sind urheberrechtlich geschützt! Bei Ausstellungen und bei Veröffentlichung von Modellfotos ist daher in jedem Fall der Urheber wie folgt zu nennen: „Modell: MODELLWERKSTATT GERHARD STOCKER, WIEN“. 



8. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. Der Verkäufer kann jedoch auch ein anderes, für den Käufer zuständiges Gericht anrufen. 
Für Lieferungen und Zahlungen gilt als Erfüllungsort Wien, auch dann, wenn die Übergabe an einem anderen Ort erfolgt.